Detektive liefern die Fakten

Betrug ist keineswegs ein Kavaliersdelikt und wird in bestimmten Fällen entsprechend hart bestraft. Dennoch gibt es immer wieder Personen, die sich durch illegale Machenschaften persönliche Vorteile erhoffen. Insbesondere die zunehmende Wirtschaftskriminalität wird zu einem immer größeren Problem. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür: Lohnfortzahlungsbetrug, Manipulation von Abrechnungen und Spesen, Verstöße gegen das Patent- und Markenrecht und sogar das unberechtigte Entnehmen von Waren aus dem Lagerbestand – um nur einige zu nennen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, diesen Problemen effektiv entgegenzuwirken. Die Beauftragung eines Detektivs in Stuttgart ist dabei eine sehr gute Methode, um zunächst Beweise zu sammeln, damit aus bloßen Vermutungen keine falschen Anschuldigungen entstehen.

Die Ermittler einer Detektei kennen die rechtlich zulässigen Maßnahmen, um beispielsweise den Buchhalter zu überführen, der seit geraumer Zeit die Unternehmenszahlen manipuliert. Dabei ist es wichtig, dass die Detektive eine hohe Sensibilität bezüglich der Privatsphäre der verdächtigen Personen zeigen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Denn nicht alles ist erlaubt, wenn es darum geht, betrügerische Aktivitäten aufzudecken. Eine Wirtschaftsdetektei darf auch keine pauschale Überwachung aller Mitarbeiter in einem Unternehmen durchführen. Personenbezogene Daten dürfen nur bei einem begründeten Verdacht weitergegeben werden. Daher sollten bei der Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei einige wichtige Punkte beachtet werden. Wer eine seriöse und renommierte Detektei in Berlin sucht, kann sich vertrauensvoll an die Detektei ADECTA wenden, die bereits mehrfach erfolgreich im Einsatz war. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Autohauses: Ein Mitarbeiter war längere Zeit krankgeschrieben, doch bereits am dritten Tag der Observation konnten die Detektive Erfolg verzeichnen. Es wurde nachgewiesen, dass der vermeintlich „kranke“ Mitarbeiter in einer Hinterhofwerkstatt seines Freundes gearbeitet hatte. Zudem konnte belegt werden, dass auch die anderen Krankmeldungen der letzten zwölf Monate ausschließlich für Schwarzarbeit genutzt wurden. Die Konsequenz für den unehrlichen Mitarbeiter war eine Strafanzeige sowie die fristlose Kündigung.

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