Die Qual mit der Steuererklärung

Ein bekannter Politiker aus dem Sauerland wollte einst die Steuererklärung so weit vereinfachen, dass man sie auf einen Bierdeckel schreiben könnte. Aus dieser Idee ist nicht viel geworden, die Abgabe der Steuererklärung ist immer noch eine komplizierte Sache. Nun haben wir allerdings etwas mehr Zeit dafür: Während bisher der letzte Tag im Monat Mai der letzte Termin für die Abgabe war, gilt für die Steuererklärung 2018 erstmals der 31. Juli als Stichtag. Ob uns das wirklich weiterhilft? Wer die ungeliebten Papiere bis zum letzten Tag liegen lässt, wird das vielleicht auch künftig so handhaben, egal ob im Mai oder im Juli.

Wer übrigens einen Steuerberater konsultiert, der hat bis Anfang 2020 Zeit mit der Steuererklärung von 2018. Das ist auch sinnvoll so, denn auch Steuerberater möchten nicht nur bis zur Jahresmitte arbeiten und so können sich diese fleißigen Helfer die Arbeit auch auf das ganze Jahr aufteilen. Doch ein Steuerberater kostet natürlich auch etwas Geld und so kämpfen sich viele Steuerpflichtige lieber selbst durch die Formulare, um auch diese Investition zu sparen. Eigentlich könnte das Ausfüllen der Formulare zur Einkommenssteuer auch ein Anlass der Freude sein, denn nicht selten ist dies ja mit der frohen Erwartung auf eine Steuerrückerstattung verbunden. Und es gibt tatsächlich bis heute viele legale Ideen, die Steuerlast zu drücken. Die Grenzen, die das Steuerrecht vorgibt, sollten dabei natürlich nicht überschritten werden. Doch kenne ich diese Grenzen überhaupt im Detail? Wenn es darum geht, einmal die eigene Steuermoral der Vergangenheit zu überprüfen, dann kann der Besuch bei einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht sinnvoll sein. Und hier bietet sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt (www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de) an. Torsten Hildebrandt finden Sie an den Standorten Hamburg und Berlin.

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