Das Steuerstrafrecht und seine Tücken

Bei auftretenden Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden ist es sinnvoll, auf juristische Unterstützung zurückzugreifen. Der Steuerberater ist nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, um die diversen Probleme zu lösen. Unter anderem kann es zu Gewissenskonflikten kommen, denn als Steuerberater hat er sich an gewisse Richtlinien zu halten. Einem unabhängigen Steueranwalt stehen hingegen andere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Mandanten zu Hilfe zu kommen. In der http://www.kanzlei-hildebrandt.de/ befasst sich der fachkundige Strafverteidiger vor allem mit dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Dazu gehören auch die Teilgebiete des Zollstrafrechts sowie des Verbrauchssteuerstrafrechts. Um die Mandanten erfolgreich zu vertreten, sind umfassende Kenntnisse in den jeweiligen Verfahrensordnungen notwendig.

Außerdem spielt das materielle Steuer- und Zollrecht eine erhebliche Rolle.
Die Höhe der Steuerlast ist gewissermaßen die Grundlage für die Strafe bzw. für die weitere Vorgehensweise der Steuerbehörden. Das Schuldmaß hängt ebenfalls von der vorsätzlichen oder versehentlichen Steuerverkürzung sowie von den entsprechenden Randbedingungen ab. Mithilfe eines kompetenten Steueranwalts ist es möglich, die Strafe zu reduzieren. Denn oft lässt sich durch die fachkundige Unterstützung des Juristen, der ggf. mit dem Steuerberater zusammenarbeitet, die vom Finanzamt angezeigte Steuerverkürzung reduzieren. Die ursprünglich vorgeworfene Steuerschuld ist am Ende eines Verfahrens oft niedriger als sie zunächst angesetzt wurde.
Der Steuerberater gibt seinen Mandanten von Beginn an strategische Ratschläge, wie sie auf legale Art ihre Steuern senken können. Es gibt jedoch zahlreiche Steuerpflichtige, die auch unerlaubte Schritte einleiten, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen. Genau dies wird jedoch durch die Finanzbehörden strikt unterbunden. Die Steueranwälte sorgen bei diesen Streitigkeiten für eine bessere Ausgewogenheit. So fühlen sich die Steuerzahler nicht übervorteilt und halten sich zukünftig an die gesetzlichen Regelungen. Schließlich möchte niemand straffällig werden, nur um ein paar Euro zu sparen. Ein paar erlaubte Tricks wie das Absetzen von Werbekosten mögen vom Finanzamt noch bewilligt werden, doch wenn es um Steuerhinterziehung geht, lassen die Behörden nicht mit sich spaßen.

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