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Die Produkthaftpflichtversicherung wird nötig, wo die Betriebshaftpflicht nicht ausreicht

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist Teil der Betriebshaftpflicht und überall da angebracht, wo Betriebe Produkte herstellen und vertreiben. Eine Betriebshaftpflicht deckt zwar alle Personen- und Sachschäden an Dritten ab, die durch Fehler von Maschinen und Mitarbeitern verursacht wurden, aber wenn ein Produkt mangelhaft ist, reicht das nicht aus. Vor allem, wenn Produkte weiterverarbeitet und in größere Geräte eingebaut werden, vielleicht sogar sehr wichtige Teile sind, dann können schadhafte Stellen, schnell zu sehr hohen Kosten führen. Die verantwortliche Firma ist rechtlich dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, egal wie hoch dieser ausfällt. Das kann schnell zu finanziellen Problemen führen, wenn keine entsprechende Absicherung durch eine Versicherung besteht.

 

Die Produkthaftpflicht zahlt unabhängig vom Verschulden

 

Ganz egal, ob man Schuld hat an Verletzungen von Personen oder der Schädigung von Sachwerten und Vermögen, die Betriebshaftpflichtversicherung  springt in jedem Fall ein. Manche Händler und Hersteller bieten zum Beispiel Produkte an, die sie nicht selbst hergestellt haben, sondern nur unter dem eigenen Namen verkaufen, diese können nicht wissen, ob bei der Produktion nicht ein Fehler aufgetreten ist. Auch die Hersteller und Händler von Zwischenprodukten haben keinen Einfluss auf andere Teile und das Endprodukt. Damit ist die Betriebshaftpflicht also vor allem auch für jene wichtig, die Produkte herstellen, die noch nicht für den Endverbraucher gedacht sind.

 

Die Versicherung haftet nicht für alle fehlerhaften Produkte

 

Der Versicherte verpflichtet sich, vertraglich fehlerfreie Produkte abzuliefern. Muss eine Produktreihe zum Beispiel aufgrund von mangelhafter Produktion zurückgerufen werden, dann greift die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Die Vermögensschäden können bei einer solchen Aktion allerdings beträchtlich hoch ausfallen, vor allem wenn so ein Problem häufiger auftritt. Für solche Fälle steht eine sogenannte Rückrufkostenversicherung zur Verfügung.

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