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Rürup Rente ist pfändungssicher

Altersvorsorge geht jeden an. Wer nur auf die staatliche Altersabsicherung setzt, muss im Alter mit Altersarmut rechnen. Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen für die private Absicherung der Rentenzeit entscheiden. Doch auch dabei sollte man nicht wahllos vorgehen, denn einige Produkte sind sicherer als andere. Gerade Selbstständige sollten bei der Auswahl ihrer privaten Altersvorsorge sehr genau abwägen. Schnell kann die Auftragslage nicht mehr so rosig sein und das Unternehmen in die Insolvenz rutschen. Dann ist eine Altersabsicherung, die nicht gepfändet werden kann, Gold wert.

 

Keine Pfändung bei Rürup Rente möglich

 

Andere Verträge – andere Möglichkeiten. Normale Altersvorsorgen können im Fall einer Insolvenz meist gepfändet werden. Nicht so die Rürup Rente. Diese darf nicht gepfändet werden und ist deshalb gerade für Selbstständige sicher und die ideale Form der Altersabsicherung. Doch die Rürup Rente hat noch andere Vorteile. Sollte das Geschäft nicht nach Wunsch laufen und die Arbeitslosigkeit drohen, ist die Rürup Rente samt ihrer Ansparungen auch beim Arbeitslosengeld II sicher. Allerdings müssen Versicherungsnehmer dafür auch einige Bedingungen erfüllen.

 

Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

 

Für die Vergünstigungen bei der Riester Rente müssen natürlich auch einige Bedingungen erfüllt werden. So gehört ein Produkt nur dann zur Rürup Rente, wenn der Vertrag kein Kapitalwahlrecht beinhaltet. Diese Rentenform kann nur als Rente ausgezahlt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das Produkt Rürup Rente nur zur Absicherung des Alters verwendet werden kann. Dafür erhält der Versicherungsnehmer steuerliche Vergünstigungen, die sich jährlich steigern. Vor allem Selbstständige mit einer sehr hohen steuerlichen Belastung können von dem Produkt Rürup Rente profitieren.

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