Lohnsteuerjahresausgleich kurz erklärt
Am Ende des Monats wenn der Lohn oder das Gehalt auf das Konto überwiesen wird, dann sieht man wieder wie sehr sich doch Brutto und Netto unterscheiden. Nach Einbehaltung der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber, den er dann an das Finanzamt weiterleitet bleibt doch weniger am Ende des Monats übrig als man denkt.
In den meisten Fällen wird aber zuviel abgezogen und man kann die zuviel gezahlten Steuerbeträge nach Beendigung des Jahres wieder zurückerstattet kriegen. Genau dazu ist der Lohnsteuerausgleich da, um zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu bekommen. Den Lohnsteuerausgleich sollte man im Rahmen der Steuererklärung durchführen. Es gibt sogar einige Fälle in denen der Arbeitgeber mit der letzten Lohnzahlung des Jahres auch den Lohnsteuerausgleich durchführt. Doch dies tritt nur sehr selten und nur in bestimmten Betrieben auf. In der Regel ist jeder Arbeitnehmer selbst für seinen Lohnsteuerausgleich zuständig.
Die Steuererklärung ist bei den meisten Arbeitnehmern eine freiwillige Sache, von der man nicht gebrauchen machen muss. Es wäre aber natürlich nur schade um das Geld. Denn im Durchschnitt wird bis zu 720 Euro vom Finanzamt zurückerstattet. Von dem Geld könnte man endlich den lange ersehnten Urlaub mit der Familie finanzieren oder die Küche neu einrichten. Verpflichtet zur Steuererklärung ist man nur, wenn man das Jahr über nicht durchgehend beschäftigt war und beispielsweise eine Zeit lang Arbeitslosengeld oder sonstige Ersatzleistungen bezogen hat.
Wenn man aber eine freiwillige Steuererklärung macht, dann sollte man auch seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder aus der Vermietung von Objekten, wie Wohnungen etc. mit angeben. Falls man dich nicht macht, so können hohe Nachzahlungen der Fall sein.
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