2008 waren es etwa 8,62 Millionen Deutsche, die eine private Krankenversicherung mit einer Vollversicherung nutzten. 20,5 Millionen Bürger der BRD nahmen die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung und etwa 9,4 Millionen die private Pflegeversicherung für sich in Anspruch. Die private Krankenversicherung „Debeka“ gehört zu den mitglieder- und leistungsstärksten Versicherungen der BRD.
Private Krankenversicherungen bieten vor allem solchen Berufsgruppen, wie Beamten, Selbständigen, Freiberuflern, Ärzten und Zahnärzten und auch Angestellten, die ein Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von über 48.600 Euro im Jahr haben, Versicherungsschutz. Für den Krankenversicherungsabschluss und die Beitragshöhe sind das Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand entscheidend.
Die private Krankenversicherungen bieten vier brancheneinheitliche Tarife: Standardtarif, priv. Pflegeversicherung, Studententarif und den Basistarif. Aufgrund der Regelung, dass jeder Bürger der BRD krankenversichert sein muss, sind in den Basistarif alle bisher Nichtversicherten aufzunehmen. Trotz Gesundheitsprüfung dürfen sie nicht abgelehnt und es dürfen keinerlei Risikozuschläge etc. erhoben werden.
Der Studententarif gilt für die Jugendlichen bis 30 Jahre, die vor Beginn des Studiums bei den Eltern mitversichert waren und private Krankenversicherungen genutzt haben.
Je nach Personen- und Berufsgruppe bieten die private Krankenversicherungen noch zusätzliche Tarife an, die speziell auf die individuelle Situation dieser Gruppe zugeschnitten sind.
Das Leistungsspektrum der Vollversicherung umfasst grundsätzlich die ambulante, die stationäre und die zahnärztliche Behandlung der Versicherten. Darüber hinaus sind Zusatzmodule, wie die Leistungen des Zahnersatzes, der Auslandskrankenversicherung, der Heilpraktikerbehandlung und der Traditionellen Chinesischen Medizin als Alternativmedizin versicherbar.
Die private Krankenversicherungen erhöhen die Beiträge, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, während der Vertragslaufzeit nicht. Rechnet man während eines Jahres keine ärztlichen Leistungen ab, erstatten private Krankenversicherungen Beiträge an den Versicherten zurück.
Private KrankenversicherungenPr arbeiten mit einer Altersrückstellung, das heißt, dass das bei einer privaten Krankenvollversicherung systematisch Kapital gebildet wird, mit dem dann die erhöhten Krankheitskosten im Alter abdeckt werden.
Die Versicherten in den privaten Krankenversicherungen rechnen selbst mit den behandelnden Ärzten oder den Verrechnungsstellen die Leistungen ab, das heißt der Versicherte erhält nach der Behandlung eine Rechnung, die er begleicht. Anschließend reicht der Versicherte die Kosten ein, die dann die private Krankenversicherungen an die Versicherten erstatten.
August 3rd, 2010
Tags: pkv, private Krankenversicherungen













