Das Arbeitsrecht Hamburg bezeichnet die Rechtsbeziehung zwischen hamburger Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. deren Vertretungsorganen wie beispielsweise Gewerkschaften. Das Arbeitsrecht Hamburg basiert auf vielen einzelnen Gesetzen, die teils EU-weit gelten, teils aber auch nationale Gesetze sind. Diese sind in sehr viele Teilbereiche aufgegliedert, wie z. B. das Kündigungsschutzgesetz oder auch das Arbeitsschutzgesetz. Gesetze aus vielen angrenzenden Gebieten spielen für das Arbeitsrecht Hamburg eine Rolle und so wird die Zahl der gleichzeitig zu überwachenden Gesetze schwer überschaubar. Ein Teilbereich im Arbeitsrecht Hamburg ist der Arbeitsvertrag, der zum sog. Individualarbeitsrecht gehört und überwiegend Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Hierzu können auch beispielsweise die Kündigungsmodalitäten oder Vereinbarungen wie Schweigepflicht oder Reisebereitschaft des Arbeitnehmers gehören. Dem Individualarbeitsrecht steht das kollektive Arbeitsrecht Hamburg gegenüber. Hier fließen u. a. Tarifverträge, Arbeitskampfrecht oder auch das Betriebsverfassungsrecht mit ein. Zum Arbeitsrecht Hamburg gehören aber auch Betriebsvereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern – hier meist durch einen Betriebsrat vertreten – geschlossen werden. Grundsätzlich soll das Arbeitsrecht Hamburg dafür sorgen, dass die Rechte und Pflichten aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber präzise definiert sind und auch eingehalten werden. Allerdings ist die Vielzahl der hierfür anzuwendenden Gesetze für einen raschen Überblick nicht geeignet. Präzise Einschätzungen der Gesetzeslage können in Einzelfällen sehr umständlich und kompliziert sein, weil sehr viele nationale Gesetze berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus greifen auch EU-Richtlinien und Verordnungen in das Arbeitsrecht Hamburg ein und müssen beachtet werden. Generell versucht man mittlerweile, die starren und komplexen Gesetzesstrukturen etwas flexibler zu gestalten. Ziel ist hierbei die Verringerung der Arbeitslosigkeit, die häufig auch auf die schwer überschaubaren und komplizierten Gesetze zurückgeführt werden. So ist auch das Arbeitsrecht Hamburg Veränderungen unterworfen, wie sie z. B. im Teilzeitgesetz verankert sind. Eine flexiblere Gestaltung erleichtert gerade den Arbeitgebern so manche Entscheidung, wenn es darum geht, mehr Arbeitnehmer einzustellen, und kann dadurch gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise für mehr Arbeitsplätze sorgen.
März 15th, 2010













